jeudi 31 août 2017

Müssen Abwasserrohre bei Hausabnahme in Wohnräumen verkleidet sein?

Bei uns war nun der Termin der Hausabnahme. Unser "ach so toller Bauunternehmer" und seine Subunternehmer haben uns ins Gästebad an der Decke über der Tür ein 40er Abflussrohr eingebaut. Wir waren entsetzt. Aber als Notlösung forderten wir ihn schriftlich auf das Rohr nicht mit einem Schacht zu verkleiden, da wir in Eigenleistung eine Rigipsdecke einbauen wollten. Er bestand aber auf den Schacht. Bei der Bauabnahme nahmen wir das als Mangel ins Abnahmeprotokoll auf. Aber da die Abnahme sowieso scheiterte (er schrieb ins Protokoll "wir hätten die Abnahme verweigert", was eigentlich nicht stimmt) ist ernun dabei diesen und andere Mängel abzuarbeiten. Nun schrieb er uns:" Wird weiterhin von mir abgelehnt. Rohre in Wohnräume müssen bei Übergabe verkleidet sein. Die Verkleidung ist optisch auch völlig in Ordnung und man kann ohne Probleme in selber Höhe eine Decke anschließen, ohne den Rohrkasten abzureißen."
Müssen wir das akzeptieren und was können wir dagegen tun.


Müssen Abwasserrohre bei Hausabnahme in Wohnräumen verkleidet sein?

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