vendredi 25 août 2017

Gartenhaus Bayern ohne BBPlan nach §34

Hallo Leute,

mal eine Frage, ich möchte ein Gartenhaus 2,20 x 4,80 bauen wobei die 2,20 Seite mit Abstand von ca. 20-30cm zur Straßenseite stehen soll. Eine Anfrage beim Bauamt hat ergeben das ich das bauen darf (ja klar ist ja unter 75m³ und als Nebengebäude ohne Feuerungsanlage auch nicht Abstandsflächenauslösend und somit zur Grenzbebauung zugelassen).

Jetzt schreibt mir allerdings die Dame ich "sollte" einen Abstand von 1m zur Straße lassen um das dort zu bepflanzen. Also jetzt mal fernab davon das ich sollte als ich muss nicht auffasse...... aber wenn ich nur nach §34 gehe gibt es dazu aus meiner Sicht keine Veranlassung weil das Gesetzt dazu nichts hergibt. Oder habe ich etwas übersehen?

Kann man mir ohne entsprechende Gemeindesatzungen (gibt nur eine Stellplatzsatzung und sonst nichts in der Richtung, nicht mal eine eigene Einfriedungsverordnung) einen derartigen Pflanzstreifen überhaupt vorschreiben oder ist das eher eine nette Empfehlung seitens der Sachbearbeiterin die ich beachten kann oder halt auch nicht?

Grüße

Martin


Gartenhaus Bayern ohne BBPlan nach §34

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