mercredi 23 août 2017

Fluchtweg und Notausgang ohne Publikumsverkehr - Öffnungsrichtung + Verschluss Türen

Hallo,

bei weniger als 10 Personen, die dort jeweils arbeiten und ohne Publikumsverkehr mit Standort NRW:

- Dürfen im Bürogebäude die Türen des 1. und 2. Rettungsweg nach innen, also entgegen der Fluchtrichtung, aufgehen?
- Dürfen in der Lagerhalle die Türen der Notausgänge nach innen, also entgegen der Fluchtrichtung, aufgehen?

Welche Möglichkeit hat man, dass die Türen der Lagerhalle zwar von innen gemäß den gesetzlichen Vorgaben als Notausgänge genutzt werden, aber trotzdem abgeschlossen sind?
Da wenn ja z. B. die Tür durch einfaches Herunterdrücken der inneren Türklinke geöffnet werden kann der Einbrecher einfach neben der Tür ein kleines Loch in die Sandwichwand bohrt und die Türklinke durch die Wand selbst bedient.

Wäre ein innen liegender Drehknauf auf dem Zylinder zum Abschließen / Aufschließen erlaubt?
https://d7jkv7zs5kz3t.cloudfront.net...0106/0412b.png

Vielen Dank

Johannes


Fluchtweg und Notausgang ohne Publikumsverkehr - Öffnungsrichtung + Verschluss Türen

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