lundi 24 octobre 2016

Schon tausend x Silikonfugen

Hallo!

Ich weiß, das Thema wurde hier schon tausend mal breit geschlagen. Trotzdem.

Hier ein Foto von einer gerissenen Silikonfuge im Badezimmer (EFH):

2016-10-24 Wartungsfuge Bad OG.jpg

Natürlich steht im Bauvertrag das Übliche: "Wartungsfugen können reißen und unterliegen nicht der Gewährleistung ... blablabla".

Nun aber zwei mir neue Aspekte:

1. Ich sehe auf dem Foto kein Hinterfüllmaterial. Sollte ich das dort nicht finden? Ist soetwas nicht zwingend zu verwenden (DIN oder anerkannte Regel der Technik)? Oder ist das sowieso egal, solange das Silikon nicht die "dritte Flanke" berührt?

2. Ich kenne den Aufsatz vom SV Hankammer: "Der Einfluss wartungsbedingter Bauteile auf die Gewährleistung des Unternehmers" (ist per Googel sofort im Internet zu finden) - handelt es sich daher hier um eine "Wartefuge" und nicht um eine "Wartungsfuge"? Und kann überhaupt ein pauschaler Gewährleistungsausschluss stattfinden, wenn pauschal für alle Silikonfugen im Haus gesagt wird, dies seien "Wartungsfugen"? Müssten diese nicht genau benannt werden? Und wenn es gar keine "Wartungsfugen" sondern "Wartefugen" sind, kann dann überhaupt ein wirksamer Gewährleistungsausschluss erfolgen?

Mfg
Angehängte Grafiken
 


Schon tausend x Silikonfugen

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