dimanche 23 octobre 2016

Grund für Abnahmeverweigerung?

Hallo zusammen,

bei uns steht die Hausabnahme vom Bauträger an. (Vertrag nach BGB)

Nun haben wir im vorhinein folgende Mängel festgestellt:

- an 2 Innentürrahmen großflächig Lack abgeplatzt
- eine Innentür fehlt komplett inkl. Rahmen
- diverse Innentüren schließen nicht richtig
- die Duschbrausen fehlen
- eine Wand falsch tapeziert (Raufaser statt Malervlies)
- allgemein sehr schlechte Ausführung der Malerarbeiten (Stoßkanten sichtbar, Tapete klebt nicht richtig...)
- an einem Fenster fehlt die Klinkerrollschicht
- die Legende für die Sicherungen fehlen
- Waschbecken sind nicht mit Silikon abgedichtet (zur Fliese)

Bei diesen Punkten ist zwar kein wesentlicher Mangel dabei.
Allerdings stellen wir uns die Frage, ob wir aufgrund der Vielzahl der Mängel trotzdem die Abnahme verweigern können?

Wie ist eure Einschätzung dazu?


Grund für Abnahmeverweigerung?

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