lundi 4 janvier 2016

Beauftragung eines Bausachverständigen

Hallo und ein gutes neues Jahr,

wir haben einen Schaden am 3 Jahre alten Neubau. Um überhaupt den Grund feststellen zu können, haben wir einen Bausachverständigen (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Baubewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken und für Schäden an und in Gebäuden. Sachverständiger für Schäden an und in Gebäuden) ins Boot geholt.
Unser damaliger Architekt hat inzwischen seine Versicherung verständigt (der Architekt hat den Sachverständigen auch akzeptiert). Diese Versicherung ist auf den Vorschlag des Architekten, den bereits beauftragten Sachverständigen zu nehmen, nicht eingegangen. Gleichwohl es doch von Vorteil wäre, da er schon voll im Thema ist und die Ursachen festgestellt hat.
So hat die Versicherung einen anderen ortsansässigen externen Sachverständigen benannt.

Haben wir eine Möglichkeit, den Vorschlag der Versicherung abzulehnen? Was kann man tun ?

Gruß TinLizzy


Beauftragung eines Bausachverständigen

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