lundi 27 juin 2016

Aufgefülltes Grundstück abfangen -> Armierte Betonmauer?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Neubaugebiet, alle Grundstücke 0,75m - 1m unter Straßenniveau (Straßen wurden aufgeschüttet). Wir legen gerade den Garten an und haben aufgefüllt, die Grundstücke hinter uns haben Bestandsschutz, d. h. die Baufrist greift nicht, der Zeitpunkt der Bebauung ist somit offen.

Wir hatten überlegt, den Gartebn einfach auf unserem Grundstück bis zur Grenze abzuböschen, so dass wir es nicht abfangen müssen, aber erstens ist das nicht das gelbe vom ei, da wir locker 40qm Garten verschenken und ich auch gar nicht weiß, ob das so zulässig ist. Andererseits würde ich gerne vermelden, mehrere tausend Euro in das Setzen von sauteuren L-Steinen zu verschwenden, die dann später, wenn auf dem anderen Grundstück gebaut und aufgefüllt wird, einfach im Boden verschwinden.

Ich hatte mir überlegt, ob man nicht mit Betonhohlsteinen und entsprechendem Fundament eine armierte Mauer hochziehen könnte. Wir reden hier aber von 20m Breite und etwa 1m Höhe. Statisch sicher anspruchsvoll. Hat hier schonmal jemand sowas gemacht oder kann mir Tipps geben, ob und ggf. wie sowas mit einigermaßen überschaubaren Kosten gelöst werden könnte?

Viele Grüße

Stefan


Aufgefülltes Grundstück abfangen -> Armierte Betonmauer?

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