Eine kleine Frage für die Fachmänner und -frauen.
Laut Par.65 BauO NRW ist die Errichtung von Gartenlauben bis 30 Kubikmeter genehmigungsfrei.
Diese würde bei uns außerhalb der Baugrenzen stehen. Wichtig?
Heißt das eine Gartenlaube dieser Größe oder auch mehrere wären auf einem Grundstück erlaubt?
Die Gartenlaubengrundfläche zählt für das Maß der baulichen Nutzung in die Nebenanlagen? Also GRZ x 1,5 ?
Wie würde man einen überdachten Freisitz (vier Pfosten, ein Dach betrachten)?
Falls wir näher als 3m an die Grenze wollen, dann zählen 9m je Grundstücksseite und max. 15m an allen Seiten gemeinsam?
Dazu zählen dann auch Garagen?
Auch wenn diese eine extra Baulast (Anbauverpflichtung/-genehmigung) besitzen?
Man darf auch in 1m Abstand zur Grenze eine Gartenhütte errichten?
Bitte alles korrigieren falls falsch oder bestätigen falls richtig.
Laut Par.65 BauO NRW ist die Errichtung von Gartenlauben bis 30 Kubikmeter genehmigungsfrei.
Diese würde bei uns außerhalb der Baugrenzen stehen. Wichtig?
Heißt das eine Gartenlaube dieser Größe oder auch mehrere wären auf einem Grundstück erlaubt?
Die Gartenlaubengrundfläche zählt für das Maß der baulichen Nutzung in die Nebenanlagen? Also GRZ x 1,5 ?
Wie würde man einen überdachten Freisitz (vier Pfosten, ein Dach betrachten)?
Falls wir näher als 3m an die Grenze wollen, dann zählen 9m je Grundstücksseite und max. 15m an allen Seiten gemeinsam?
Dazu zählen dann auch Garagen?
Auch wenn diese eine extra Baulast (Anbauverpflichtung/-genehmigung) besitzen?
Man darf auch in 1m Abstand zur Grenze eine Gartenhütte errichten?
Bitte alles korrigieren falls falsch oder bestätigen falls richtig.
Gartenhaus - genehmigungsfrei?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire