dimanche 28 septembre 2014

Mängelbeseitigung Frage

Hallo zusammen.



Wir bauen ein Haus auf eigenem Grundstück mit einem Bauunternehmen, welches seinerseits die Gewerke an Subs weiter vergibt.

Das Bauunternehmen führt alle Arbeiten, bzw. lässt alle Arbeiten von Subs ausführen, die nicht den Innenausbau betreffen, der in Eigenleistung erbracht wird.

Die in der BLB vereinbarten Leistungen werden zum Festpreis garantiert.



Soweit so gut.



Jede Rechnung eines Subs der eine Rechnung für sein Gewerk stellt, adressiert diese an mich und sendet sie zur Freigabe zum Bauunternehmen.

Das BU prüft die Rechnung, zieht Skonto und Generalien ab und übergibt mir die Rechnung zur Begleichung.



Soviel dazu, nun zum Knackpunkt:



Der Bauvertrag enthält folgende Klausel:



"Bauunternehmen X haftet nicht für Gewährleistungsansprüche aus der Bauausführung. Die Gewleistung wird ausschliesslich von den Handwerkern übernommen"



Frage 1:

Können Sie sich vorstellen, das eine solche Klausel überhaupt wirksam ist?



Frage 2:

Bei der Abnahme eines Gewerkes durch einen öbuv Gutachter der HWK wurden verschiedene Mängel festgestellt. (Nicht an BLeistungsbeschreibung gehalten, nicht nach Fachrichtlinien gearbeitet, minderwertiges Material verbaut, etc.)



Wenn der Sub sich nun aufgrund des hohen finanziellen und auch zeitlichen Aufwands aber weigert nachzubessern oder sich sogar mit einer Insolvenz aus der Affäre zieht,

ist an dieser Stelle auch noch der Bauunternehmer haftbar, da ja die BLB also der Vertrag nicht erfüllt ist?!?!??



Wie ist Ihre werte Meinung?



BG



Rotty





Mängelbeseitigung Frage

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