dimanche 28 septembre 2014

Grenzbebauung

Hallo,



habe folgende Frage(n):



Wir haben uns letzte Jahr ein Haus in Amberg /Bayern Oberpfalz gekauft. Baujahr 1962



Es ist eine Doppelhaushälfte. Der Nachbar hat sein Haus durch mehrere Anbauten vergrößert, da dieser bzw vorher jmd anders eine "Pension" betreibt.



Die Pension bzw alle Anbauten wurden direkt auf der Grenze errichtet. (teilweise 5 meter hohe Aussenwand)

Auch wurde direkt ein Balkon auf der Grenze errichtet. Tiefe ca. 2,20 länge 15 meter.



Die 2 Grundstücke haben einen guten Höhenunterschied. D.h. die Trittfläche des Balkons liegt ca in 2 Meter Höhe wenn ich in meinem Garten stehe



Da auf diesem Balkon natürlich einiges los ist wenn Gäste da sind möchte ich wissen ob ein Balkon überhaupt direkt so nah gebaut werden darf.



Darf ich einen Sichtschutzschauen aufstellen? bzw wie hoch darf dieser sein? Denn ein 1,8m hoher Zaun würde ja nicht mal bis zum Balkonanfang reichen.



Kann ich irgendwo Baugenehmigungen einsehen die ja eigentlich da sein müssten?!?!





Kann leider keine Bilder anhängen.........funktioniert nicht





Mit freundlichen Grüßen



Nils Rothe





Grenzbebauung

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