jeudi 25 septembre 2014

Brandschutz in gemischten Gewerbe-/Wohn Altbau

Moin



Folgende Ausgangslage:

Unter einen Altbau wurde im Erdgeschoss ein Neubau gezogen, der größer als der darüber liegende Altbau ist. Der untenliegende Neubau überragt den Altbau also seitlich an mehreren Stellen. Stellt euch das wie folgt vor: Der Neubau im Untergeschoss hat die Form eines rechtecks, darüber ist ein Altbau in Form eines T, das ansonsten bündig mit dem darunter liegenden Neubau abschliesst.

Der Neubau hat in den Bereichen, die den Altbau seitlich überragen, eine Betondecke. Dort, wo der Neubau direkt unter dem Altbau steht, ist die Betondecke ausgespart, und von unten ist die alte Holzbalkendecke des Altbaus sichtbar (die wahrscheinlich an den Seiten auf Stahlträgern liegt). In der Decke des Neubaus im Erdgeschoss ist also sozusgane ein Ausschnitt in T-Form - dort ist der Aufbau eingepasst.

Der Neubau im Erdgeschoss beherbergt derzeit drei Ladenlokale, von denen nun zwei zu einer Einheit zusammengelegt werden sollen, so dass am Ende insgesamt noch zwei Ladenlokale übrig bleiben. Der potentielle Mieter des zusammengelegten Lokals fordert jedoch ein Bestätigung, dass die Brandschutzvorschriften nach dem aktuellsten Stand eingehalten werden, und die „Nutzungsplanbestätigung“.

Der oben beschriebene Ausschnitt in der Betondecke (also der Ausschnitt, über dem direkt die alte Holzbalkendecke sichtbar ist) erstreckt sich über alle Ladenlokale.



Frage:

a) Muss die Holzbalkendecke brandsicher verkleidet werden, und wenn ja: wie? Über die gesamte Breite, also inkl. der seitlich überstehenden Betondecke, oder muss nur der Ausschnitt der Holbalkendecke brandsicher verkleidet werden?



b) Wie ist a zu beurteilen, wenn sich über der Holzbalkendecke

1. Nur Archiv oder Lagerräume befinden (also keine Aufenthaltsräume)

2. Aufenthaltsräume

3. Wohnräume?



c) Derzeit will nur der Mieter des aus der Zusammenlegung von zwei Lokalen neu entstehenden Ladenlokals eine Brandschutzbestätgiung haben. Der Ausschnitt mit der Holzbalkendecke zieht sich aber auch in das bereits jetzt und auch weiterhin bestehende (vormals dritte, zukünftig zweite) Ladenlokal hinein. Ist es möglich, eine Brandschutzbestätigung nur für das (durch Zusammenlegung) neu zu schaffende Ladenlokal zu bekommen, oder muessen wir ggf. auch die Decke in dem dritten Ladenlokal mit ertüchtigen, um überhaupt das Gutachten zu erhalten? (Anders gefragt: wird eine Brandschutzbestätigung nur für die jeweilige Nutzungseinheit oder für das gesamte Gebäude erstellt?)



d) Nebenfrage: War damals die Aufteilung einer Großfläche in drei kleinere Verkaufsflächen mittels Trockenbau eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ? Ist jetzt die Zusammenlegung von zwei durch eine Trockenbauwand Ladenlokalen zu einem einzigen Ladenlokal eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung?



e) Da hier verschiedene Aspekte vermischt werden (Nutzungsplanung & -genehmigung, Brandschutz, etc.): An wen wendet man sich dafür sinnvollerweise in Summe? An einen Bauing? Einen Architekten? Einen Brandschutzsachverständigen? Einen Trockenbauer? Ein Bauunternehmen mit Ingenieuren? Worauf muss ich bei der Qualifikation und Auswahl achten?



Vielen Dank für Eure Hilfe!





Brandschutz in gemischten Gewerbe-/Wohn Altbau

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