dimanche 28 septembre 2014

Baugestaltung - Verunstaltung

Art. 8 Baugestaltung

Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten. Die störende Häufung von Werbeanlagen ist unzulässig.



Fällt ein 9m langes und 4,80m hohes einfach und schlampig verbrettertes Carport darunter?

Sowas steht nun genau vor unserem Wintergarten Südseite in 5 m Entfernung.

Von der Straße schaut es aus als ob dieses Carport unendlich lang die Grundstücksgrenze verbrettert.



Wir sind total fertig mit den Nerven. :mauer





Baugestaltung - Verunstaltung

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