jeudi 25 septembre 2014

Ausgebauter Keller soll nicht als Vollgeschoss zählen.

Wir stecken grad in der Planungphase für unseren Bau. Unser Grundstück fällt ab (ca. 1m auf 10m). Erlaubt sind 2 Vollgeschosse, ein EG und 1 Stock sind geplant., das Haus darf 6,5 hoch werden. Wir würden gern den Keller möglichst viel als Wohnraum nutzen, bzw. eine der abfallenden Seite als Einliegewohnung planen. In Bayern darf der Keller durchschnittlich 1,20 m aus de natürlichen Bodenverlauf rausschauen.



Meine Hauptfrage Worauf bezieht sich das "durchschnittlich"? Auf eine Wandseite - auf den gesamten Keller, ... Und hat jemand dazu noch ne schöne Idee?



Vielen Dank schon mal





Ausgebauter Keller soll nicht als Vollgeschoss zählen.

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