samedi 31 octobre 2015

Aufrüstpflicht - ab wann greift sie?

Frage mit der Bitte um Antworten, die belastbar belegt werden können.

Elektroanlage Bestand. Teilweise PE und N getrennt, teilweise PEN (klassische Nullung).
Analge an sich intakt. ABER: Einige Abdeckungen von Steckdosen und Lichtschaltern sind defekt, Ersatz gibts nicht mehr, die Einsätze müssen also mit erneuert werden.
Ist das schon ein Eingriff in die Eltanlage, die die Nachrüstung eines FI für die betroffenen Anlagenteile erforderlich macht (ich will nicht über die Sinnhaftigkeit streiten) oder kann das unter Erhalt der alten Anlage erfolgen.
Gibts Unterschiede zwischen PE + N und PEN?
Ob die Nachrüstung jetzt über Einzeldosen mit integriertem FI oder über eine neue Verkabelung erfolgt, sei mal dahin gestellt, dass ist eine schlichte Kostenabwägung.

Oderf andersrum - ab wann greift die Nachrüstpflicht.


Aufrüstpflicht - ab wann greift sie?

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