Hallo Forum,
wenn ich mir als Laie die Leistungsbilder nach HOAI (Anlage 10 der HOAI ) durchlese, ist mir nicht immer alles klar. Ich hoffe, die anwesenden Profis können mir Klarheit verschaffen zu meinen Fragen:
Frage 1: zu a) Erarbeiten der Entwurfsplanung ...
Ist die Entwurfsplanung die 1.Version nach der groben Strichskizze (LHP 2)?
Frage 2: zu c) Objektbeschreibung
Wäre eine ausreichende Objektbeschreibung: "EFH mit Doppelgarage"?
Frage 3:
Muss man als Bauherr (und meist Laie) die fachlich richtige Zeichnung der Pläne überprüfen oder "nur" ob die Räume wie besprochen / gedacht sind?
Gruß
wenn ich mir als Laie die Leistungsbilder nach HOAI (Anlage 10 der HOAI ) durchlese, ist mir nicht immer alles klar. Ich hoffe, die anwesenden Profis können mir Klarheit verschaffen zu meinen Fragen:
Frage 1: zu a) Erarbeiten der Entwurfsplanung ...
Ist die Entwurfsplanung die 1.Version nach der groben Strichskizze (LHP 2)?
Frage 2: zu c) Objektbeschreibung
Wäre eine ausreichende Objektbeschreibung: "EFH mit Doppelgarage"?
Frage 3:
Muss man als Bauherr (und meist Laie) die fachlich richtige Zeichnung der Pläne überprüfen oder "nur" ob die Räume wie besprochen / gedacht sind?
Gruß
LPH 3 (Architekt): Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) - Fragen zu den
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