Liebe Forenmitglieder,
ich habe im November letzten Jahres ein EFH gekauft, das zwar auf einem Erbpachtgrundstück steht, jedoch die Erbbauberechtigte auch gleichzeitig Eigentümerin ist.
Der Kauf zieht sich seit Mitte November hin, heute bekomme ich einen Anruf vom Notariat, das die Bank, die im Erbbaugrundbuch steht, aussagt, dass der Grundbuchbrief
bereits 1995 an die Eigentümer zurückgegeben wurde. Dieser Brief ist unauffindbar.
Jetzt soll ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden, Dauer 6-9 Monate.
In dieser Zeit kann die finanzierende Bank nicht an ranghöchster Stelle stellen, ich kläre im Moment, ob die Zusage der Finanzierung weiter besteht.
Was ist von so einem Aufgebotsverfahren zu halten ? Es geht um eine eingetragene Summe i.H.v. 70.000 DM. Es gäbe wohl die Möglichkeit des Einsatzes
eines Notaranderkontos. Aber was mache ich, falls sich tatsächlich ein Gläubiger meldet und sogar mehr als die 70.000 DM haben möchte ?
Ich plane, umfangreich zu renovieren/modernisieren, möchte aber nicht das Risiko eingehen, das es am Ende Probleme gibt, falls ein Gläubiger seine
Forderungen stellt und die Eigentümerin diese nicht befriedigen kann.
Ist's am besten, ich warte das Aufgebotsverfahren vollständig ab, bevor ich investiere ?
Liebe Grüße
ich habe im November letzten Jahres ein EFH gekauft, das zwar auf einem Erbpachtgrundstück steht, jedoch die Erbbauberechtigte auch gleichzeitig Eigentümerin ist.
Der Kauf zieht sich seit Mitte November hin, heute bekomme ich einen Anruf vom Notariat, das die Bank, die im Erbbaugrundbuch steht, aussagt, dass der Grundbuchbrief
bereits 1995 an die Eigentümer zurückgegeben wurde. Dieser Brief ist unauffindbar.
Jetzt soll ein Aufgebotsverfahren durchgeführt werden, Dauer 6-9 Monate.
In dieser Zeit kann die finanzierende Bank nicht an ranghöchster Stelle stellen, ich kläre im Moment, ob die Zusage der Finanzierung weiter besteht.
Was ist von so einem Aufgebotsverfahren zu halten ? Es geht um eine eingetragene Summe i.H.v. 70.000 DM. Es gäbe wohl die Möglichkeit des Einsatzes
eines Notaranderkontos. Aber was mache ich, falls sich tatsächlich ein Gläubiger meldet und sogar mehr als die 70.000 DM haben möchte ?
Ich plane, umfangreich zu renovieren/modernisieren, möchte aber nicht das Risiko eingehen, das es am Ende Probleme gibt, falls ein Gläubiger seine
Forderungen stellt und die Eigentümerin diese nicht befriedigen kann.
Ist's am besten, ich warte das Aufgebotsverfahren vollständig ab, bevor ich investiere ?
Liebe Grüße
FIASKO ...Grundschuldbrief vom Eigentümer nicht mehr auffindbar. Aufgebotsverfahren
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