Liebe Experten,
ich würde mich über Euren Rat zu folgendem Vorhaben freuen:
Hintergrund:
Wir überlegen, die Hälfte eines Grundstücks zu erwerben und dort - gemeinsam mit dem Erwerber der anderen Hälfte ein "Doppelhaus" zu bauen.
- Das Grundstück lässt sich - durch baurechtliche Vorschriften - nicht real teilen (in 2 getrennte Grundbücher), außerdem ist nur die Errichtung eines EFH oder DH erlaubt. Nach meinem Verständnis würde daher ein WEG-Konstrukt entstehen. Es sollen je ein Grundstücksanteil (Haus und Garten) für beide Eigentümer und ein Gemeinschaftseigentum (Zuwegung) definiert werden.
- Die "Doppelhaushälften" sollen nur durch zwei mittig liegende Garagen verbunden (also Haus - Garage - Garage - Haus) werden und haben daher keine gemeinsame Wand, außer zwischen den beiden Garagen. Faktisch sind es also zwei Einzelhäuser.
Meine Fragen:
1. Können die Grundstücksanteile mit Garten (z.B. durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung) als Sondereigentum ins Grundbuch eingetragen werden oder ist nur ein Sondernutzungsrecht möglich am jeweiligen Garten? Die Gartenflächen wären - aus meiner Laiensicht - eindeutig abteilbar (z.B. durch einen Zaun).
2. Da die "Doppelhaushälften" ja faktisch Einzelhäuser sind, sind sie nach WEG trotzdem Gemeinschaftseigentum? Sie werden z.B. auch getrennt durch den Bauträger errichtet und können durchaus unterschiedlich sein (eins mit und eins ohne Keller, unterschiedliche Fassaden, etc.).
3. Wie würde bankseitig die Beleihung bei so einem WEG-Konstrukt erfolgen? Insbesondere, wenn es am Garten nur Sondernutzungsrechte gibt?
Mir ist bewusst, dass unser Vorhaben grundsätzlich nicht vorteilhaft ist (u.a. wegen der WEG-Konstruktion), aber ich versuche, die Möglichkeiten und Risiken auszuloten. In Hamburg ist die Grundstückssituation leider recht schwierig...
Vielen Dank für Eure Einschätzung zu unserem Vorhaben.
Diego131
ich würde mich über Euren Rat zu folgendem Vorhaben freuen:
Hintergrund:
Wir überlegen, die Hälfte eines Grundstücks zu erwerben und dort - gemeinsam mit dem Erwerber der anderen Hälfte ein "Doppelhaus" zu bauen.
- Das Grundstück lässt sich - durch baurechtliche Vorschriften - nicht real teilen (in 2 getrennte Grundbücher), außerdem ist nur die Errichtung eines EFH oder DH erlaubt. Nach meinem Verständnis würde daher ein WEG-Konstrukt entstehen. Es sollen je ein Grundstücksanteil (Haus und Garten) für beide Eigentümer und ein Gemeinschaftseigentum (Zuwegung) definiert werden.
- Die "Doppelhaushälften" sollen nur durch zwei mittig liegende Garagen verbunden (also Haus - Garage - Garage - Haus) werden und haben daher keine gemeinsame Wand, außer zwischen den beiden Garagen. Faktisch sind es also zwei Einzelhäuser.
Meine Fragen:
1. Können die Grundstücksanteile mit Garten (z.B. durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung) als Sondereigentum ins Grundbuch eingetragen werden oder ist nur ein Sondernutzungsrecht möglich am jeweiligen Garten? Die Gartenflächen wären - aus meiner Laiensicht - eindeutig abteilbar (z.B. durch einen Zaun).
2. Da die "Doppelhaushälften" ja faktisch Einzelhäuser sind, sind sie nach WEG trotzdem Gemeinschaftseigentum? Sie werden z.B. auch getrennt durch den Bauträger errichtet und können durchaus unterschiedlich sein (eins mit und eins ohne Keller, unterschiedliche Fassaden, etc.).
3. Wie würde bankseitig die Beleihung bei so einem WEG-Konstrukt erfolgen? Insbesondere, wenn es am Garten nur Sondernutzungsrechte gibt?
Mir ist bewusst, dass unser Vorhaben grundsätzlich nicht vorteilhaft ist (u.a. wegen der WEG-Konstruktion), aber ich versuche, die Möglichkeiten und Risiken auszuloten. In Hamburg ist die Grundstückssituation leider recht schwierig...
Vielen Dank für Eure Einschätzung zu unserem Vorhaben.
Diego131
Doppelhaus auf einem Grundstück ohne reale Teilung
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