lundi 19 janvier 2015

Bestehende Einfahrt mit teilweisen Betonplatten

ich habe im Sommer 2014

neben meiner alten Einfahrt eine neue Einfahrt bauen lassen.

(siehe Bilder) - Antrag natuerlich gestellt - mit dem Bau

durfte ich nach muendlicher Zusage schon beginnen,

mit einer Firma, die mir seitens der Stadt an die Seite gestellt wurde ...



Nun erfahre ich dieser Tage (nach ueber 3 Monaten Wartezeit)

dass die alte Einfahrt auch noch nicht

eingetragen ist und ich daher die neue Einfahrt

UND auch die alte Einfahrt auf eigene Kosten vermessen lassen muss.

(Buergersteig gehoert der Stadt)

OK habe ich aber getan.



Und heute erfahre ich nun, dass die Betonplatten an der alten Auffahrt

(ich habe das Haus in 2014 gekauft) so nicht zulaessig waeren

und auch dieses Stueck gepflastert werden müsse.



Gibt es eurer Meinung nach so etwas wie Bestandsschutz an bestehenden Auffahrten

oder eine Regel, nach der ich die Betonplatten an der alten Auffahrt so lassen kann

bzw WO steht denn, dass die Betonplatten so nicht gehen?



Und vor allem: Ich habe eine Genehmigung fuer die neue Einfahrt beantragt

und bekomme diese nicht, weil in der alten Einfahrt zwei Betonplatten liegen?



Ich danke fuer euere Hilfe.



Obelix


Angehängte Grafiken







Bestehende Einfahrt mit teilweisen Betonplatten

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