Hallo ich bin neu hier und brauche mal eure Hilfe!:e_smiley_brille02:
Kurzbeschreibung:
Ich komme aus Thüringen, altes abrissreifes Haus mit Nebengelass und Scheune ca. 150 Jahre in Ortslage gekauft.
Haus soll stehen bleiben als Unterstellmglk., Nebengelass und Scheune abreißen für einen neues EFH. Das Haus welches stehen bleiben soll steht genau an 2 angrenzenden Grundstück auf meinem Grundstück. Das Nebengelass ist in L-Form an das Haus angegrenz, die Rückwand des Nebengelass steht auch genau angrenzend zum Nachbarn, alles auf meinem Grundstück, nicht auf der Grenze!
Nun will ich das Nebengelass wegreißen und die Rückwand einzeln stehen lassen auf etwas 3,20m Höhe auslaufend auf 2m, um eventuell später ein Schuppen anzubauen bzw. Unterstellplätze zu bauen.
Ich wollte die Wand nur stehen lassen, dass ich dann nicht wieder vom Nachbarn eine Zustimmung brauche dass ich nicht 3m einrücken brauch!
Hat die Wand Bestandschutz wenn ich Sie stehen lasse?
Könnte ich die Wand stehen lassen und was anbauen ohne dass mein Nachbar zustimmt oder kann ich Sie abreißen da ich ehh eine neuer Zustimmung brauche und ich einmal den Container stehen habe.
Schwierige Entscheidung, wie gesagt hätte die Wand jetzt stehen gelassen nur damit ich später nicht nochmal Fragen brauch bzw. ne Baugenehmigung benötige...???
Wäre über Erfahrungsberichte oder Rechtssprechungen oder Snstiges sehr Dankbar!:hammer::hammer::hammer:
Kurzbeschreibung:
Ich komme aus Thüringen, altes abrissreifes Haus mit Nebengelass und Scheune ca. 150 Jahre in Ortslage gekauft.
Haus soll stehen bleiben als Unterstellmglk., Nebengelass und Scheune abreißen für einen neues EFH. Das Haus welches stehen bleiben soll steht genau an 2 angrenzenden Grundstück auf meinem Grundstück. Das Nebengelass ist in L-Form an das Haus angegrenz, die Rückwand des Nebengelass steht auch genau angrenzend zum Nachbarn, alles auf meinem Grundstück, nicht auf der Grenze!
Nun will ich das Nebengelass wegreißen und die Rückwand einzeln stehen lassen auf etwas 3,20m Höhe auslaufend auf 2m, um eventuell später ein Schuppen anzubauen bzw. Unterstellplätze zu bauen.
Ich wollte die Wand nur stehen lassen, dass ich dann nicht wieder vom Nachbarn eine Zustimmung brauche dass ich nicht 3m einrücken brauch!
Hat die Wand Bestandschutz wenn ich Sie stehen lasse?
Könnte ich die Wand stehen lassen und was anbauen ohne dass mein Nachbar zustimmt oder kann ich Sie abreißen da ich ehh eine neuer Zustimmung brauche und ich einmal den Container stehen habe.
Schwierige Entscheidung, wie gesagt hätte die Wand jetzt stehen gelassen nur damit ich später nicht nochmal Fragen brauch bzw. ne Baugenehmigung benötige...???
Wäre über Erfahrungsberichte oder Rechtssprechungen oder Snstiges sehr Dankbar!:hammer::hammer::hammer:
Abriss d.Nebengelass und 1 Grenzwand zum Nachbarn stehen lassen - Bestandschutz???
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