samedi 17 décembre 2016

Gutachten: Offenbarungspflicht für Verkäufer, wenn vom Kaufinteressent veranlasst?

Thread passt leider sonst nirgends richtig rein, daher mal hier:

Wir wollen ein Flachdach-Bungalow (bzw. Hanghaus mit ELW im Wohnraumteil des "Kellers") von 1980 kaufen, bei dem der von uns eingeschaltete Sachverständiger festgestellt hat, dass das in Eigenleistung "sanierte" Dach in den nächsten 3-5 Jahren absaufen wird. Es wurde auf ein noch funktionsfähiges Kaltdach mit bereits schwieriger Belüftungsebene innerhalb der Tragkonstruktion (d.h. Sparren 20-22cm mit 14cm MW + Rest zur Belüftung) in der Tragkonstruktion, also ohne durch zusätzliche Schalung getrennte zweite Ebene, eine 10cm EPS Dämmung aufgebracht, neu abgedichtet und bekiest. Diese hemmt wohl die sommerliche Austrocknungsmöglichkeit.

Jetzt haben die Eigentümer schon durchblicken lassen, dass eine Reduktion des vor Begutachtung vorläufig vereinbarten Kaufpreises nicht drin ist. Wir waren die letzten Interessenten für den Verkauf "von privat", und die Sache wurde nun einem Makler übergeben (wir sind im Maklervertrag allerdings außen vor und könnten trotzdem noch ohne Courtage kaufen).

Der SV wird mir noch ein schriftliches Gutachten zukommen lassen, und darin neben dem mangelhaften Dach auch auf den Verstoß gegen die EnEV hinweisen. Meine Frage ist nun: Wenn ich das den Eigentümern (Erbengemeinschaft) zukommen lasse, um mein neues Angebot zu begründen, haben diese dann eine Offenbarungspflicht gegenüber dem Makler, und hat der Makler eine Offenbarungspflicht gegenüber den Kaufinteressenten?

Eine reelle Chance auf eine preisliche Einigung sehe ich nur, wenn andere Interessenten nicht in der Annahme bieten, dass das Dach so wie es ist weiter genutzt werden kann.


Gutachten: Offenbarungspflicht für Verkäufer, wenn vom Kaufinteressent veranlasst?

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire