jeudi 29 décembre 2016

EU Bauproduktenverordnung 2014

Hallo Experten,

ich habe gelesen, das die EU 2014 eine Bauproduktenverordnung ins Leben gerufen hat. Wenn ich richtig informiert bin, dann hat man ein Anrecht darauf, Leistungsbeschreibungen vom Bauträger zu bekommen, wenn man(n) danach verlangt.

Mein Bauträger ist da anderer Meinung.

Ich möchte aber kontrollieren können, ob ich das bekommen habe, was ich bestellt habe. Selbst mit anwaltlichen Druck behaupten die, das sie nicht uns die Unterlagen nicht aushändigen müssen.

Ich würde jedoch gerne die Leistungsbeschreibungen der Fenster haben...
Ich würde gerne die Leistungsbeschreibungen der Fertigkeller-Wände haben...
Ich würde gerne wissen, was für ein Ortsbeton benutzt wurde...

usw.

Ich habe nämlich hier nur ein paar kleinere Probleme....


Hat jemand das nötige Wissen???


EU Bauproduktenverordnung 2014

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