vendredi 16 décembre 2016

EnEV-Bußgeld bei Malerarbeiten?

Hallo Bauexperten,

es geht um den Fassadensanstrich eines vermieteten unsanierten Altbaus BJ 1976 (MFWH mit 6 Wohneinheiten).

Ein naher Verwandter (Eigentümer) überlegt sich aus Altersgründen von dem Objekt (Provinz) zu trennen. Sein Makler hat ihm geraten nochmal aufzuhübschen:

Putz ausbessern und Fassade komplett streichen.

Kostenvoranschlag Maler:

Der Maler hätte ihm dann gesagt, das er dass er den Auftrag nur komplett mit Vollwärmeschutz oder garnicht annimmt.

Angeblich Verstoß gegen EnEV, es drohe ein hohes Bußgeld sowohl für Maler als auch Eigentümer.

Frage:

Stimmt das in dem Fall 100%ig oder will der Maler dem alten Herrn nur ein paar Taler mehr abnehmen?

Aus welcher Stelle in der EnEV geht das eindeutig hervor?

Danke im Vorab!

LG


EnEV-Bußgeld bei Malerarbeiten?

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