mardi 31 janvier 2017

Baurechtliche Auflagen?

Guten Morgen Zusammen,

an anderer Stelle hier im Forum habe ich vor einigen Tagen ein Thema über den Austausch meiner Fenster gestartet, welches dann aber in eine andere Richtung geschwenkt ist, daher dieser Thread!

In unserer WEG Teilungserklärung steht ein Passus der da heißt, das auf Grund des erfolgten Dachgeschossausbaus sogenannte, erforderliche "baurechtliche Auflagen" zu Lasten der Eigentümer im Dachgeschoss gehen, auch wenn diese das Gemeinschaftseigentum betreffen. Beispielhaft steht dort: Brandschutzmaßnahmen. Der Passus an sich ist mittlerweile rechtlich geprüft und in Ordnung und Brandschutzmaßnahmen sind alle getroffen, die Wohnung wurde 1995 ausgebaut.

Jetzt aber meine Frage: Was sind denn eigentlich baurechtliche Auflagen und kann mich davon auch noch etwas treffen oder gibt es eine Art Bestandsschutz? Wenn zum Beispiel das Dach oder Decken erneuert werden müssten, würde das darunter fallen und nur die Dachgeschosseigentümer müssten dafür auskommen?

Ich finde das sehr kompliziert und hoffe hier auf ein paar Infos um eventuelle Kosten abschätzen zu können.

Viele Grüße.

Edit: Die Wohnung wurde natürlich genehmigt und mit allem drum und dran wie Architekt etc. ausgebaut.


Baurechtliche Auflagen?

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire