samedi 21 janvier 2017

Bau einer maximal 1,40 m hohen Terrasse auf abfallendem Gelände, Abstandflächenv. NRW

Hallo,
mein erster Eintrag, hoffentlich an der richtigen Stelle.
Ich plane momentan ein eingeschossiges Einfamilienhaus, das 8 m breit und 11 m lang ist. Die 8 m lange Seite verläuft auf der einen Seite in etwa parallel zur Straße, die oberhalb des Baugeländes liegt. Die beiden 11 m langen Seiten stehen in einem Winkel von ca. 90 Grad zur Straße und stehen auf dem abfallenden Gelände. Das Haus steht auf einer Bodenplatte und einem Blindsockel, der 5 m von der Straße entfernt ca. 30 cm tiefer als die Straße in das natürliche Gelände gründet. 11 m weiter ist der Blindsockel aufgrund des abfallenden Geländes ca 1.40 m hoch. Wir würden nun gerne von der Straße aus betrachtet parallel zur rechten 11m langen Seite eine ca. 1.20 m breite Terrasse bauen. Diese Terrasse würde parallel zum Blindsockel verlaufen, würde genauso gründen, wäre am Ende des Blindsockels auch 1,40 m hoch. Zwischen der Terrasse und der Grundstücksgrenze zum rechten Nachbarn wären 3 m Abstand. Meine Frage nun: Wäre dieser Abstand kompatibel mit der Abstandsflächenverordnung NRW, die ich als Laie leider nur teilweise verstanden habe, oder nicht?
Ich würde mich sehr über eine kurze Rückmeldung freuen.

Sonnige Grüße


Bau einer maximal 1,40 m hohen Terrasse auf abfallendem Gelände, Abstandflächenv. NRW

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