jeudi 30 juillet 2015

Frist bis zur Mängelrüge

Hallo zusammen,

folgende Konstellation: GÜ, vom GÜ angestellter "Bauleiter". Bauphase vor Abnahme. Bauherr hat eigenen SV beauftragt.

folgendes Problem: Angesteller "Bauleiter" "übersieht" ständig offensichtliche Mängel und kontrolliert deren Behebung nicht. Statt dessen werden Mängel "überbaut" (z.B. großes Loch in Dampfsperre verschwindet hinter Gipskartonverkleidung)

folgende Fragen:
1.) Muss der Bauherr die festgestellten Mängel des SV unverzüglich an den GÜ weiterleiten?
2.) Muss der Bauherr Mängel, die er selbst feststellt, unverzüglich an den GÜ weiterleiten?
3.) Muss der Bauherr Mängel, die er vermutet, unverzüglich an den GÜ weiterleiten?


Frist bis zur Mängelrüge

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire