jeudi 29 juin 2017

Fragen zur Grundstückseinfriedung

Hallo. Wir haben ein EFH in NRW gebaut und der neue Nachbar baut jetzt das letzte Haus direkt neben uns. Wir haben einen 1 Meter hohen Zaun auf unsere Grundstücksgrenze als Einfriedung vor 1 Jahre errichtet.

Unser Nachbar hat zum Ende seines Grundstücks ein gefälle von ca. 90cm Gefälle und wird dies durch 1 Meter hohe L Steine an der höhsten Stelle abfangen (betrifft auch unsere Grundstücksgrenze zum Nachbarn).

Gemäß Bebauunsplan ist folgendes erlaubt "Eine Grundstückseinfriedung entlang der Straßenbegrenzungslinien und im Vorgarten auch zu Nachbargrundstücken ist in Form von Zäunen oder Hecken bis zu einer Höhe von max. 1,00m zulässig".

1.) Zählt die Geländeanhebung bereits als Einfriedung?
2.) Darf der Nachbar noch einen zusätzlichen Zaun an unseren Zaun setzen (optische furchtbar)? Was wäre die maximale Höhe (L-Steine + Zaun)?


Fragen zur Grundstückseinfriedung

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