mercredi 21 juin 2017

Doppelhaushälfte, wir ohne Keller, Nachbar mit Keller

Hallo zusammen,

wir stehen kurz davor für ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte den Zuschlag zu bekommen.

Daher stellen wir momentan die Finanzierung auf die Beine. Da wir mit dem Budget relativ knapp dran sind, wollen wir ohne Keller bauen. Baubeginn soll zeitnah erfolgen.
Den Käufer der anderen Hälfte kennen wir noch nicht, sodass wir dessen Pläne noch nicht kennen.

Uns treibt jetzt die Frage um, was ist wenn der Nachbar einen Keller bauen will.

Muss der Nachbar zwangsweise vor uns bauen?

Es besteht ein Bauzwang innerhalb von 5 Jahren. Was ist wenn wir sofort (ohne Keller) bauen und der Nachbar z.B. in 5 Jahren erst (mit Keller) baut? Wir haben Angst das unser Haus hierdurch Schaden (z.B. an der Bodenplatte) nimmt.
Muss der Nachbar dann für eine entsprechende Abstützung von unserem Haus sorgen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
David


Doppelhaushälfte, wir ohne Keller, Nachbar mit Keller

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