lundi 28 novembre 2016

Nachträgliche Dränung am Neubau

Hallo,

wie in manchen Stellen hier im Forum beschrieben und nachgefragt, hat man bei uns die "Weisse Wanne" versaut.
Die Aussage des Gerichtsgutachters war, dass das Bauwerk für den anzusetzenden Bemessungswasserstand (Lastfall drückendes Grundwasser + Bemessungswasserstand GOK + bindiger Boden) weder regelgerechte Planung noch eine Ausführung stattfand. Weiterhin sind große Bereiche des Kellers nicht wasserdicht.

Die Mängel sind vielseitig. Ich möchte hier aber konkret auf eine Frage eingehen:

Nachdem die Wände quasi nicht entsprechend statisch geplant sind, muss nach Aussage des Gutachters unabhängig von einer nachträglichen Abdichtung zusätzlich eine Dränung nach DIN4095 durchgeführt werden, um den Druck von den Wänden zu nehmen. Dazu gibt es aber folgende Probleme:

  • Wir befinden uns in Wasserschutzzone IIIA, hier sind keine Dränungen erlaubt
  • Dränwasser darf laut Bebauungsplan und Verordnung der Wasserschutzzone nicht eingeleitet werden
  • Die UK-Bodenplatte befindet sich 3m unter GOK, die Dränung müsste mind. 20cm tiefer, die Dränung höher anzusetzen wäre Unfug, da konkret wenigstens an der horizontalen Arbeitsfuge die Abdichtung mangelhaft ist.
  • Nach DIN4123 darf bei beistehenden Gebäuden aber nur bis 50cm über Fundamentsohle ohne zusätzliche Unterfangung ausgegraben werden, alles weitere über 50cm nur mit zusätzlicher Unterfangung.
  • Angenommen, wir würden das Dränwasser in eine Zisterne einleiten, würde wir nochmals mind 3m nach unten gehen müssen, d. h. mind. 6m unter GOK. Ab 5m unter GOK ist aber Fels
  • Es in einem Sickerschacht versickern zu lassen würde auch nicht helfen, da wir ja bereits im Grundwasser stehen. Auf dem Fels und Lehmboden versickert ja nichts. Das könenn wir am Beispiel das Nachbarn sehen.


Nach obigen Punkten scheint mir eine Dränung daher weder sinnvoll noch nützlich zu sein - bzw. überhaupt nicht erlaubt.

Wie seht Ihr das?


Nachträgliche Dränung am Neubau

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