jeudi 24 novembre 2016

Baustrom - Was darf der Bauunternehmer berechnen?

Hallo zusammen,

wir haben nach Fertigstellung unseres EFH vom Bauunternehmen eine Rechnung über den Verbrauch des Baustromes bekommen. Dieses rechnet darin pro kWh 0,39 € netto ab. Der genutze Tarif der Stadtwerke sieht hierfür einen Preis von 0,23 Cent pro kWh netto vor zzgl. rund 8,- Grundgebühr pro Monat. Dass uns der Bauunternehmer den Strom weiter berechnet ist soweit i.O., allerdings sehe ich es mitnichten so, dass er uns den Strom teurer weiterverkaufen kann als man ihm selbst in Rechnung gestellt hat. Er ist ja kein Stromzwischenhändler und wenn er Kosten darüberhinaus geltend machen will, so muss er diese separat aufführen. Seine Argumentation ist, dass er ja schließlich die Beträge vorstrecken musste und darüberhinaus für seine Buchhaltung etc. einen Aufschlag erheben muss.
Eine Regelung im Vertrag, die dies eindeutig klarstellt, existiert nicht, ich wäre aber auch im Traum nicht darauf gekommen, dass ein Bauunternehmer eine Eigenrechnung in Sachen Strom schreibt und mehr als 50% aufschlägt für "Buchhaltung" und Vorstrecken der Beträge.
Wie seht ihr das? Wie wird das üblicherweise gehandhabt?

Besten Dank

LirumLarum


Baustrom - Was darf der Bauunternehmer berechnen?

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