vendredi 28 novembre 2014

Grenzbebauung - Fenster

Hallo,

ich habe schon die Suche bemüht, aber nicht so wirklich was gefunden. Daher Sorry, falls die Frage schon beantwortet wurde, oder sie im falschen Forenteil eingestellt wurde. :)



Ich übernehme demnächst ein altes Haus meiner Oma in Franken. Es ist typische Grenzbebauung (links Haus der Nachbarin, dann unser Hof, dann unser Haus, dann der Hof des Nachbarn, das Haus des Nachbarn usw).

Wir haben zwei Fenster zum Hof vom Nachbarn, einmal im Bad und einmal in der Küche, welche auch schon mindestens seit 70 Jahren existieren, vor 20 Jahren wurden diese nur mal modernisiert.

Wir würden diese jetzt gerne halbieren/Bad, bzw. verkleinern/Küche und direkt "blinde" Fenster einbauen lassen zur Wahrung der Privatsphäre beider Seiten.



Jetzt kam die Aussage aus der Familie, dass das nicht möglich wäre, weil wir dadurch den Bestandsschutz verlieren würden und der Nachbar verlangen könnte, dass wir das Fenster zumauern. Mit dem Nachbarn haben wir ein recht gutes Verhältnis.



Stimmt das denn, dass wir zwar die Fenster erneuern dürfen, aber diese nicht in der Größe verändern?



Danke schonmal für Input!





Grenzbebauung - Fenster

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