lundi 24 novembre 2014

Durchgriff auf Auftragnehmer des Bauträgers

Liebe Leser,



in manchen Bauverträgen gibt es den Passus, dass der Bauträger Ansprüche abtritt, wenn er sie nicht selbst durchsetzen kann (z. B. weil er inzwischen verstorben ist oder bankrott). Könnten die Auftragnehmer dann nicht einfach für jeden Mangel eine gefakte Bedenkenanmeldung vorlegen (a la "der Bauträger wollte das damals so, ich kann nix dafür")? Allen voran der Architekt.





Durchgriff auf Auftragnehmer des Bauträgers

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