lundi 24 novembre 2014

ESG-Schiebetür nach nur 4 Monaten von selbst zersprungen - Gewährleistung durch BT?

Hallo,



wir sind vor rund 4 Monaten in unser schlüsselfertiges Heim eingezogen. Zwischen Küche und Wohnzimmer haben wir eine Glasschiebetüre samt MDF-Tasche einbauen lassen. Die Türe läuft in einer Schiene an der Decke, am Boden ist sie freischwebend. Die Scheibe wird durch 2 etwa 15cm breite Klammern gehalten. Am Endanschlag ist in der Schiene eine Bremse eingebaut und ein Gummipuffer an der Wand. Sie ist aus 8-10mm dickem ESG. Die Türe war Teil unseres Kaufvertrags mit dem Bauträger.



Vor kurzem ist Folgendes passiert:

Meine Frau hat die Türe zugezogen und nachdem diese schon zu war gab es 3-4 Sekunden später einen fürchterlichen Knall und die ganze Türe ist in sich zusammengefallen. Nach dem ersten Schock waren wir froh, das insbesondere unseren 2 Kleinkindern nichts passiert ist. Als erstes habe ich Fotos gemacht. Nun stehen wir da mit 3 Kisten voller Glasscherben und wissen nicht weiter.



Jetzt ist die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Wir haben uns kein Fehlverhalten vorzuwerfen, die Türe hat definitiv nichts abbekommen.



Wir haben uns also an den Bauträger gewendet mit der Bitte zur Klärung. Dieser hat die Angelegenheit zwar postwendend an den ausführenden Handwerker (Schreiner) weitergegeben, tut aber so, als würde ihn das alles gar nichts angehen. Und ein Gewährleistungsfall ist es seiner Meinung nach auch nicht.



Der Schreiner rief mich einige Tage später an und sagte mir, er hätte mit seiner Versicherung gesprochen: Es wäre kein Haftpflichtfall. Wenn überhaupt, dann könnte ich nur aus Kulanz mit Ersatz rechnen und müsste mich an den Kosten beteiligen. Die Antwort des Glasherstellers steht aber noch aus.



Eine Glasbruchversicherung haben wir nicht. Das hätte die ganze Sache jetzt etwas vereinfacht.



Im Internet habe ich von "spontanem Glasbruch" durch Verunreinigungen und von Beweislastumkehr (BGB 476) in den ersten 6 Monaten gelesen. Da mir aber in meinem ganzen Leben (trotz einiger Glastüren) sowas noch nie passiert ist, weiß ich nicht so recht was zu tun ist und was ggf. meine "Rechte" sind.



Was meint ihr:

- Wer haftet hier?

- Ist es ein Gewährleistungsfall?





ESG-Schiebetür nach nur 4 Monaten von selbst zersprungen - Gewährleistung durch BT?

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