jeudi 26 novembre 2015

"Vollflächige" Verklebung von 60x60 Fliessen

Hallo,

unser EG wurde komplett neu befliesst mit 60x60 Feinsteinzeug. Nach mehreren Fliessen- und Fugenrissen haben wir einen Gutachter eingeschaltet (nachdem Auftragnehmer immer nur partielle Ausbesserung machte). Der hat eine Fliesse rausgenommen und gesehen, dass diese nicht "vollflächig" verklebt ist. Das sei ein Baumangel (da es sich um "großformatige" Fließen handele), der nur durch komplettes Neufliessen des EG behebbar sei, so der Gutachter.

Der Auftragnehmer behauptet das sei eine Montagsfliesse, deshalb sollen wir jetzt weitere Fliessen zur Kontrolle rausnehmen (macht Auftragnehmer selber).

Meine Fragen:
- Wenn sich herausstellt, dass ein größerer Teil der 60x60 Fliessen tatsächlich nicht vollflächig verklebt sind, ist es "juristisch" dann eindeutig, dass hier ein Mangel existiert der ausgebessert werden muss? Oder kann der Auftragnehmer sich auf den Standpunkt stellen, das sei noch in Ordnung so.
- Ist wirklich in einer Richtlinie definiert, dass 60x60 "Großformat" ist, und dass dieses vollflächig verklebt werden muss?
- Was gilt denn als "vollflächig" ? wirklich 100% oder weniger?

Da wir bereits viel für den Gutachter ausgegeben haben, wollen wir den Klageweg nur gehen, wenn es sehr gute Chancen auf Gewinn gibt.

Vielen Dank im Vorraus,

DS


"Vollflächige" Verklebung von 60x60 Fliessen

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