jeudi 26 novembre 2015

Gilt Einhaltung einer Frist auch für Ämter?

Hallo,

unser Bauvorantrag wurde abgelehnt und wir hatten eine Frist von 4 Wochen, um den Bauantrag zu ändern bzw. Stellung gegen die Ablehung zu nehmen. Diese Frist haben wir selbstverständlich eingehalten.

Nun liegt unsere neue Bauanfrage/Stellungnahme zur Ablehnung bereits seit knapp 7 Wochen beim Amt. Bisher haben wir nur den Eingang unseres Schreibens bestätigt bekommen.

Hat ein Amt keine Frist, an die es sich halten muss? Können die unseren Antrag so lange liegen lassen, wie sie es wollen? Oder gibt es eine gesetzliche Frist, die auch für ein Amt gilt?

Danke für eure Antworten.


Gilt Einhaltung einer Frist auch für Ämter?

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