jeudi 26 novembre 2015

Mauerwerk abrechnen/kalkulieren

Guten Morgen allen miteinander,

ich habe mal eine generelle Frage bezüglich dem Abrechnen von Außenmauerwerk. Wie verhält sich das abziehen von Öffnungen?
Darf man die Öffnungen abziehen? Oder erst ab z.B. 2,5m²?

Wir haben z.B. im EG ein Fenster Außenmaß von 1,75 x 1,21 = 2,12m². Jetzt soll der GU auch noch ein Rollladenkasten mitliefern und verbauen. Dies ist in einer separaten Position in lfdm. ausgeschrieben/angeboten.
Nun wäre die Öffnung 1,75 x 1,51 = 2,64m². Dürfte ich diese Öffnung abziehen? Denn die Öffnung ist als "U" zu sehen und wäre nun größer als 2,50m²?

Vielleicht kann uns hier jemand auf die Sprünge helfen. Wir sind aktuell kurz vor Vertragsunterschrift. Allerdings möchte der GU erst einen Vertrag Als Einheitspreisvertrag, sodass er die genaue Massen zusammentragen kann um daraus eine Pauschale zu bilden. In unserem LV wurden allerdings alle Öffnungen überrechnet. Der Vertrag soll nach BGB (Haus und Grund) geschlossen werden.

Vielen Dank im Voraus

Grüße Dieter


Mauerwerk abrechnen/kalkulieren

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire