jeudi 31 décembre 2015

Kellerdeckendämmung Anforderung der Enev 2014

Hallo zusammen,

Leider konnte mir noch keiner bei meiner Frage helfen. Ich möchte die Kellerdecke meines Zweifamilienhauses dämmen. Leider ist die Höhe vom Fußboden zur Kellerdecke gerade einmal 200 cm hoch. Nun habe ich schon Dämmplatten mit einem WLS von 021 gewählt, müsste aber Platten in einer Dicke von 70mm wählen um auf einen in der Enev geforderten Wert von <0,30 W/(m2*K) zu kommen. Mit einer Klebeschicht von ca. 10-15mm komme ich da schon auf eine Deckenhöhe von nur noch 192cm.

In der Enev 2014 habe ich nun folgenden Satz gefunden:

Werden Maßnahmen nach den Sätzen 1 oder 2 ausgeführt und ist die Dämm-schichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K)) eingebaut wird. [Zitat Evev 2014]

Wer entscheidet ab welcher Bauhöhe die beschriebene Dämmung gemäß Enev2014 nicht eingehalten werden kann und somit einer weniger dicke Dämmung verbaut werden darf?

Ich freue mich auf eure Antworten. Gruß, Mike


Kellerdeckendämmung Anforderung der Enev 2014

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