lundi 28 décembre 2015

In einem Vertrag: GÜ und BT?

Hallo!

Wir lassen unser Haus von einer Firma bauen. Das Grundstück gehört uns. Aber im Vertrag steht das wir uns verpflichten erst nach vollständiger Begleichung der Schlussrechnung das Haus zu beziehen, und bis zu diesem Zeitpunkt hat die Baufirma alleinige Hausrecht. Darf dann so Vertrag formuliert werden, wenn das Grundstück uns gehört?
Mit der Firma gab es noch seit Anfang der Bau Probleme wegen Baupfusch, Firma hat das sogar eingesehen und uns mündlich versprochen zu der späteren Bauphase Mängel zu beseitigen. Dann irgendwann haben wir festgestellt, dass wir schon fast 80% der Bausumme an die Firma überwiesen haben, die Mängel haben sich nur noch angehortet, aber das Haus war erst zu 2/3 fertig gestellt. Wir haben die Firma aufgefordert die Mängel, zumindest ein Teil davon, zu beseitigen und haben die fällige Ratenzahlung behalten. Von der Seite der Firma passierte nichts, außer Forderung fällige Rechnung zu bezahlen. Dann haben wir den Sachverständiger eingeladen, der hat unsere Befürchtungen was Baumängel betrifft bestätigt und hat natürlich einige andere festgestellt, die Kosten für Mangelbehebung betrugen über 25% von der Hausbausumme. Antwort von der Baufirma war, sie müssen noch gar nichts beseitigen, weil das Haus noch nicht fertig gestellt sei, und erst zu der Abnahme soll alles fertig sein, aber wir müssen weiter zahlen. Für uns war das aber ganz offensichtlich, das der Pfusch wird nie von der Firma in Ordnung gebracht. Zurzeit sind wir bei der RA. Wir würden schon für das Geld, was uns noch geblieben ist irgendwie das Haus fertig kriegen und einziehen.
Das Grundstück ist doch unser, und das Haus zu 80% schon bezahlt, obwohl noch so viel gemacht werden muss, das die restliche 20% nicht mehr reichen werden, und plus noch Baupfusch dazu!!
Deshalb die Frage: Kann man im Vertrag vorgemerkte „nicht einziehen dürfen…“ in der spezifischen Situation, als nicht mehr rechtskräftig gelten lassen? Firma möchte natürlich fällige Rechnung bezahlt kriegen, und schlägt vor den Vertrag einvernehmlich zu kündigen. Aber dann werden wir schon fast die ganze Bausumme bezahlen müssen, und uns bleibt zu 2/3 gebaute Haus, Haufen Mängel die zigtausende Euro kosten um die zu beseitigen, und keine Gewährleistung auf die von der Firma erbrachten Leistungen.
Bitte, helfen Sie uns!
Für mich ist es Höhle auf der Erde, diese Situation macht mich kaputt wie seelisch als auch Körperlich, bin deswegen bei Neurologe in Behandlung, Auf Dauer halte ich das ganze nicht mehr aus.
Nur ein Beispiel, um Ausmaß von Unfug nachvollziehen, was die Firma „gebaut“ hat: einen der falsch gestellten Gewerken wurde von einigen anderen unabhängigen Spezialisten beurteilt und alle haben gesagt – das Zeug ist für die Mülltonne, rausreißen, komplett neu verbauen.
Hilfe!


In einem Vertrag: GÜ und BT?

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