jeudi 31 décembre 2015

Grenzabstand mit genehmigungsfreiem Holzschuppen in NDS

Hallo und einen guten Rutsch ins kommende Jahr

Ich habe ein paar Fragen zu dem Bau eines genehmigungsfreiem Holzschuppen an der Grenze zum Nachbargrundstück (Bundesland Niedersachsen).

Der nette Herr vom Bauamt meinte zu mir, das der Schuppen genehmigungsfrei bleibt, sofern er 40 m³ umbautem Raum nicht überschreitet.
Da kommt schon meine erste Frage: Wir wohnen zwar außerhalb eines Ortes, es ist aber ein B-Plan vorhanden. Somit stimmen doch die 40 m³, oder?

Des weiterem sagte er, das ich außer die 3 mtr. Grenzabstand nix einhalten müsste. Ist dies so richtig? Darüber finde ich leider nix passendes.
Ich würde lieber dichter an die Grenze. Mir schweben ca 1 mtr - 1,5 mtr vor. Die Höhe ist von 2,2 mtr bis 2 mtr. Somit bleibe ich auch unter den 3 mtr. Die lange seite kommt zur Grenze und ist ca 4 mtr. Wie weit muss ich denn nun Abstand lassen? Vielleicht könnt ihr mir die passenden Paragraphen sagen wo ich diese Info´s finden kann.

Gruß Sven


Grenzabstand mit genehmigungsfreiem Holzschuppen in NDS

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