vendredi 5 décembre 2014

Statik und Ausführung

Hallo Zusammen,



mich würde folgendes interessieren: ein Statiker macht Ausführungsskizze zum „Detail A“.

Das Bauunternehmen macht aber die Ausführung ganz anders(nicht schlechter).

Statiker tut später die Bewehrungsabnahme und bescheinigt die Richtigkeit der Ausführung.



mich würde interessieren:

1) spricht was gegen diese Praxis?

2) darf das Bauunternehmen diese Details anders ausführen?

3) muss das Bauunternehmen die Statiknachweise nachliefern?

4) wer haftet, wenn doch irgendwas schiefläuft?



Viele Grüße

Werner





Statik und Ausführung

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