vendredi 26 décembre 2014

Breite der Anschlußfuge bei Fenstertausch

Hallo, bei mir wurden Anfang Dezember die bestehenden Fenster gegen neue Kunststofffenster ausgetauscht. Ich habe mir zwar unendlich viel Mühe bei der Auswahl der Firma gemacht und versucht, alle möglichen Eventualitäten und Fehlerquellen zu vermeiden, aber trotzdem habe ich jetzt folgendes Problem: Obwohl der Vertreter mit dem der Vertrag ausgehandelt wurde mir (mündlich) mitteilte, dass die Breite der Anschlussfuge ca. 1 cm betragen würde, ist diese jetzt bei fast allen Fenstern größer. Bei einigen 1,5 cm, bei anderen jedoch bis zu 2 cm. Zuerst habe ich mich zwar geärgert, dachte dann aber, dass es ja vielleicht doch nicht so schlimm sei, denn optisch fällt es nicht wirklich negativ aus und schriftlich habe ich hierzu leider keine Vereinbarung. Als ich mir jedoch die Spezifikation des Herstellers des verwendeten Kompribandes angeschaut habe, stellte ich fest, dass dieser eine max. Fugenbreite von 1,5 cm vorgibt. Ich habe den Hersteller daraufhin kontaktiert und nach den Folgen gefragt. Laut Hersteller ist in diesem Fall die Luftdichtigkeit nicht gegeben. Dies sehe ich allerdings als ein Problem. Den Schadensbeauftragten der Firma der schon hier im Haus war (weil auch die Folierung an einigen Stellen beschädigt ist) habe ich dies mitgeteilt, dieser versuchte aber abzuwiegeln und meinte, dass die Bänder doch bis an das Mauerwerk ragen würden. Ich kann aber nicht finden, dass dies eine Garantie für die Luftdichtigkeit ist. Wie seht Ihr den Fall, sowohl von der Breite der Fuge an sich -denn ich finde 2 cm an sich eigentlich schon zu breit- als auch bezüglich der Luftdichtigkeit? Im Vertrag wurde Montage nach DIN 4108 vereinbart, die meines Wissens nach regelt, dass die Fenster luftdicht eingebaut werden müssen. Dass dies mit Kompriband erfolgt steht zwar nicht im Vertrag, aber in Mails die ich mit dem Vertreter ausgetauscht habe, ebenso wie der Hersteller und Typ des verwendeten Kompribandes.



Ein weiteres Problem sind die oberen Abschlüsse an zwei Fenstern: ein Fenster scheint generell ein wenig zu niedrig zu sein, zumindest reichen die Rolladenkastenanschlussdeckel durchgehend nicht bis an die Oberkante des Fensters heran, man müsste sie am Fenster ca. 1 cm runterziehen, dann wären sie aber schief (weil sie ja hinten an einer Aluminiumleiste im Rolladenkastendeckel angeschraubt werden, diese Höhe kann ich nicht verändern). Bei einem anderen Fenster ist dies über ca. 50 cm der Fall, es ist dort nun ein Spalt von ca. 5 mm. Der Schadensbeauftragte schlug vor, diese Fugen mit Silikon auszupritzen und eine Kunststoffleiste davor zu kleben. Davon bin ich alles andere als begeistert.



Wie ist es in einem solchen Fall mit der Bezahlung? Wann muss ich eigentlich was zahlen? Erst wenn diese Mängel behoben sind, oder kann die Firma vorher auf Zahlung bestehen?





Breite der Anschlußfuge bei Fenstertausch

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