vendredi 26 décembre 2014

Energieausweis für Wohnung in MFH nach Sanierung

Hallo,



nach dem Abschluss der Sanierung/Renovierung unserer Wohnung (ca 75 qm) möchten wir diese auch zum Verkauf anbieten.

Das Gebäude ist ein MFH, BJ 1961 hat 13 Wohneinheiten und keine Zentralheizung.

Manche WE heizen mit Öl, andere mit Gas, andere elektrisch.



In unserer Wohnung ist nun eine neue Gasbrennwerttherme verbaut, welche auch fuer WW benutzt wird.

Zuvor wurde mit elektrischen Nachtspeicheröfen geheizt und mit elektrischen Durchlauferhitzern WW bereitet.



Ansonsten wurden nur folgende andere energierelevante Renovierungen durchgeführt :



- Wohnungseingangstür und -zarge Klimaklasse III - Zuvor Bestand 1961

- Drempeldämmung mit ca. 10 cm Mineralwolle (Weniger als 10% Gesamtflaeche Bauteil) - Zuvor nackt Beton



Wir haben erst seit den letzten 3 Monaten nach Installation der Gastherme und Bezug der Wohnung Verbrauchswerte,

welche eher gering sind (September Oktober November Dezember je ca. 40 m3 Gas / 400 kWh pro Monat).



Was ist das korrekte Vorgehen ? Muss ich auch jetzt (3 Monate nach Abschluss Renovierung) schon beim Verkaufsangebot einen Energieausweis vorlegen können?



Muss ich einen Energieausweis nach BEDARF für das Gebäude vorlegen (Werte vermutlich nicht passend zu Wohnung) ?

Darf ich gleichzeitig dazu die tatsächlichen Verbrauchswerte vorlegen um den theoretischen Vebrauch nach Gebäudewert zu relativieren ?



VG Simon





Energieausweis für Wohnung in MFH nach Sanierung

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