vendredi 10 mars 2017

Frage zur Abrechung Leibungen Verblendung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Abrechnung von Leibungen von Verblendmauerwerk:

ausgeführt wird eine 24 cm starke Leibung mit Verblendsteine, hierfür ist eine entsprechende Zulage für das Anlegen der Leibungen ausgeschrieben.

Wird trotzdem die Fläche der Leibung zusätzlich als Verblendfläche abgerechnet, jeweils 2,53 m Höhe=0,61 m² Fläche je Leibung.

Ich habe in der aktuellen VOB nix darüber gefunden.

Gruß Jürgen


Frage zur Abrechung Leibungen Verblendung

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