vendredi 24 mars 2017

Umnutzung / Nutzungsänderung

Hallo liebe Gemeinde,

Wir sind dabei uns eine Immobilie zu kaufen. Dort stehen ein Haupthaus und ca 6m daneber ein Nebengebäude 2 Stöckig.

Wir möchten dieses Nebengebäude (keine Scheune) als Wohnraum ausbauen. Das wäre laut Kreisbauamt und Gemeinde soweit kein Problem.
Dazu müsste eine Nutzungsänderund (Baugenehmigung) gestellt werden. Diese Umnutzung kann laut Bauamt nur ein Architekt machen.

Ich habe heute bereits mit einem Architekten telefoniert, ihm die groben Daten durchgegeben und er sagte mir dass seine Kosten nicht geschätzt werden könnten bei so einem vorhaben. Die reinen Architekten Kosten (Honorar) könnte 2.000 - 20.000 Euro kosten und die Arbeitszeit von Ihm würde ca 3 Monate dauern Plus ca 8 Wochen genehmigungszeit bei dem Bauamt.

Nun meine Frage. Was muss denn der Architekt alles machen bei so einem Vorhaben. Eine Baubegleitung oder ähnliches ist von uns wenn nicht notwendig nicht gewünscht. Es geht und rein um die Baugenehmigung, Dazu muss bestimmt die Statik etc berechnet werden und Skizzen gefertigt werden oder sowas. Direkt und ganz ehrlich gesagt wollen wir größere Kosten die ggf garnicht für die Umnutzungsgenehmigung erforderlich sind vermeiden.

Gibt es nicht eine Richtline die besagt, dass der Architekt nicht mehr also so und so viel % von den Umbaukosten verlangen darf? Im Internet gibt es Stufen wo man einsehen kann wieviel % genommen werden, aber ich weiss leider nicht welche Stufen alle bei einer Umnutzung greifen.

Ist die aussage von dem Herrn Architekten wirklich richtig, oder gibt es hier jemand, der die Kosten etwas eingrenzen kann?

vielen Dank, wenn weitere Infos benötigt werden bitte nur kurz bescheit geben.

Gruß Can1988


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