jeudi 25 février 2016

Baurechtliche Mindestbreite von Wohnungseingangstüren

Hallo,

interessanter Dissens:

planender Architekt: Durchgangslichte 0,90 m sei Vorschrift (Bayern)

Fensterbauer: baut seiner Aussage nach reihenweise schmälere Durchgangslichten ein.

Art 35 (2) Bay BO sagt:

(2) Eingangstüren von Wohnungen, die über Aufzüge erreichbar sein müssen, müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben.

Der Brandschutzplaner zitiert in seinem Gutachten so:

BayBO Art. 35 (2): Eingangstüren … müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben.

Ausführung:
Alle Einheiten
Breite des 1. Rettungsweges mind. 0,9 m

Wer hat nun recht? Nach dem Wortlaut könnten andere Türen die NICHT über Aufzüge erreicht werden, auch schmäler sein.


Baurechtliche Mindestbreite von Wohnungseingangstüren

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