Hallo Leute,
es geht um ein Mehrfamilienhaus, wo wir einen Haupteingang haben (Zugang zu 4 Wohnugnen mit innenliegenden Wohnungeingängen) und 2 Wohnungen, die seperat sind und jede Wohnung eine eigene Wohnungseingangstür im Außenbereich hat.
Wie ist es nun mit den Wohnungen, die ihre eigene Wohnungseingangsür im Außenbereich haben. Können diese noch als Wohnung gelten oder nur als Nutzungseinheit? Grund ist der, dass ein Brandschutzkonzept Türbreiten aus Wohnungen mit 80cm lichte Breite vorsieht und aus Nutzungseinheiten 1,00 m.
In der Brandenburger Bauordnung (die hier zuständig ist) steht keine Definition zu diesen beiden Begriffen. Die HBauO § 2 Abs. 3 hat aber eine Definition.
Können die beiden "Extra Wohnungen" noch Türen mit 0,80 m besitzen?
Ich wäre Euch dankbar, wenn ihr mir eure Erfahrungen schreiben könntet.
werdi01
es geht um ein Mehrfamilienhaus, wo wir einen Haupteingang haben (Zugang zu 4 Wohnugnen mit innenliegenden Wohnungeingängen) und 2 Wohnungen, die seperat sind und jede Wohnung eine eigene Wohnungseingangstür im Außenbereich hat.
Wie ist es nun mit den Wohnungen, die ihre eigene Wohnungseingangsür im Außenbereich haben. Können diese noch als Wohnung gelten oder nur als Nutzungseinheit? Grund ist der, dass ein Brandschutzkonzept Türbreiten aus Wohnungen mit 80cm lichte Breite vorsieht und aus Nutzungseinheiten 1,00 m.
In der Brandenburger Bauordnung (die hier zuständig ist) steht keine Definition zu diesen beiden Begriffen. Die HBauO § 2 Abs. 3 hat aber eine Definition.
Können die beiden "Extra Wohnungen" noch Türen mit 0,80 m besitzen?
Ich wäre Euch dankbar, wenn ihr mir eure Erfahrungen schreiben könntet.
werdi01
Wohnung oder Nutzungseinheit?
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