Hallo Zusammen,
mich würde ganz allgemeine Frage zu Nachweisberechtigten für Standsicherheit in Bayern interessieren. Wer darf es machen und über welche Berechtigung muss man verfügen?
Laut Art. 62 BayBO "...muss der Standsicherheitsnachweis von einem Nachweisberechtigten für Standsicherheit erstellt sein"
Weiter steht: "Die Nachweisberechtigten nach Art. 62 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 6 und 7 BayBO werden in einem besonderen Verzeichnis geführt."
Ist mit "dem besonderen Verzeichnis" die Eintragung bei Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gemeint und ist diese Eintragung/Zulassung dort zwingend notwendig?
Besten Dank schon mal für die Antworten!
mich würde ganz allgemeine Frage zu Nachweisberechtigten für Standsicherheit in Bayern interessieren. Wer darf es machen und über welche Berechtigung muss man verfügen?
Laut Art. 62 BayBO "...muss der Standsicherheitsnachweis von einem Nachweisberechtigten für Standsicherheit erstellt sein"
Weiter steht: "Die Nachweisberechtigten nach Art. 62 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 6 und 7 BayBO werden in einem besonderen Verzeichnis geführt."
Ist mit "dem besonderen Verzeichnis" die Eintragung bei Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gemeint und ist diese Eintragung/Zulassung dort zwingend notwendig?
Besten Dank schon mal für die Antworten!
Statik - wer darfs?
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