Hallo zusammen,
der Hersteller der Sicherheitstür schreibt in seiner Montageanleitung ausdrücklich vor, dass nur durch Einhalten der Anleitung die einbruchhemmenden Eigenschaften gegeben sind.
Wenn nun genau hiervon abgewichen wurde, muss jede Abweichung einzeln überprüft werden, ob die Eigenschaften trotzdem noch vorhanden sind, so der Hersteller.
Kann also ein SV in seiner Eigenschaft als technisch "prüfende Instanz" die Abweichungen ohne Tests also durch Inaugenscheinnahme beurteilen, ob diese Änderungen die Eigenschaften der Eingangstür nicht beeinflußen.
Hier geht es also um die Anzahl der Ankerpunkte und um die Entfernung der Ankerpunkte von den Bezugspunkten im Vergleich zur Anleitung. Beispiel:
Herstelleranleitung: 3 Ankerpunkte schließseitig + 3 Ankerpunkte bandseitig. Ist: 3 Ankerpunkte schließseitig + 2 Ankerpunkte bandseitig.
Herstellerseitig: oberer Ankerpunkt 150+/-50 mm vom Bezugspunkt entfernt. Ist 340 mm vom Bezugspunkt entfernt.
Das bedeutet der Hersteller erhielt nach Prüfungen und Tests für diese Masse/ Toleranzen sein Zertifikat, weshalb dieser das Einhalten der Anleitung vorschreibt. Kann nun ein SV bei der Überprüfung der einbruchhemmenen Eigenschaften feststellen, dass auch mit diesen Abweichungen alles im "grünen Bereich" ist, bzw. feststellen, dass eine fehlende Verankerung der Bodenleiste für die Aufrechterhaltung des Zertifikats irrelevant ist, obwohl auch dies eine Abweichung zur Montageanleitung ist.
Gibt es also einen Leitfaden für diese Anforderungen, welcher solche Beurteilungen nur durch Augenscheinnahme zulässt?
Gruß
Christoph
der Hersteller der Sicherheitstür schreibt in seiner Montageanleitung ausdrücklich vor, dass nur durch Einhalten der Anleitung die einbruchhemmenden Eigenschaften gegeben sind.
Wenn nun genau hiervon abgewichen wurde, muss jede Abweichung einzeln überprüft werden, ob die Eigenschaften trotzdem noch vorhanden sind, so der Hersteller.
Kann also ein SV in seiner Eigenschaft als technisch "prüfende Instanz" die Abweichungen ohne Tests also durch Inaugenscheinnahme beurteilen, ob diese Änderungen die Eigenschaften der Eingangstür nicht beeinflußen.
Hier geht es also um die Anzahl der Ankerpunkte und um die Entfernung der Ankerpunkte von den Bezugspunkten im Vergleich zur Anleitung. Beispiel:
Herstelleranleitung: 3 Ankerpunkte schließseitig + 3 Ankerpunkte bandseitig. Ist: 3 Ankerpunkte schließseitig + 2 Ankerpunkte bandseitig.
Herstellerseitig: oberer Ankerpunkt 150+/-50 mm vom Bezugspunkt entfernt. Ist 340 mm vom Bezugspunkt entfernt.
Das bedeutet der Hersteller erhielt nach Prüfungen und Tests für diese Masse/ Toleranzen sein Zertifikat, weshalb dieser das Einhalten der Anleitung vorschreibt. Kann nun ein SV bei der Überprüfung der einbruchhemmenen Eigenschaften feststellen, dass auch mit diesen Abweichungen alles im "grünen Bereich" ist, bzw. feststellen, dass eine fehlende Verankerung der Bodenleiste für die Aufrechterhaltung des Zertifikats irrelevant ist, obwohl auch dies eine Abweichung zur Montageanleitung ist.
Gibt es also einen Leitfaden für diese Anforderungen, welcher solche Beurteilungen nur durch Augenscheinnahme zulässt?
Gruß
Christoph
Aufrechterhaltung einbruchhemmender Eigenschaften
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