Wir haben mit einem Generalunternehmer ein Haus gebaut, welches auch schon abgenommen wurde - d.h. inkl. Beweislastumkehr im Mangelfall.
Dabei ist im OG quasi alles Trockenbau. Es sollte nun eine Decke gestrichen werden. Diese wurde vorher mit Tiefengrund LF grundiert, Trocknungszeit 1-2 Tage. Anschließend wurde mit einer Kurzflorrolle weiße Farbe aufgebracht, die auch für Gipskartonplatten zugelassen ist. Dabei lösten sich bei einem Rollvorgang Teile der Decke - wie es scheint ist es die Verspachtelung - und eine dort eingearbeite Papierbahn (ca 5,1/5,2 cm breit)!
Wie kann es passieren, dass sich da was löst? Das darf doch eigentlich nicht passieren? Ist der Aufbau ggf. mangelhaft? Wie beweise ich das?
Ich habe dazu einmal Bilder angehängt:
20170711_204249_resized.jpg20170711_214100_resized.jpg20170711_213055_resized.jpg20170711_213003_resized.jpg
Dabei ist im OG quasi alles Trockenbau. Es sollte nun eine Decke gestrichen werden. Diese wurde vorher mit Tiefengrund LF grundiert, Trocknungszeit 1-2 Tage. Anschließend wurde mit einer Kurzflorrolle weiße Farbe aufgebracht, die auch für Gipskartonplatten zugelassen ist. Dabei lösten sich bei einem Rollvorgang Teile der Decke - wie es scheint ist es die Verspachtelung - und eine dort eingearbeite Papierbahn (ca 5,1/5,2 cm breit)!
Wie kann es passieren, dass sich da was löst? Das darf doch eigentlich nicht passieren? Ist der Aufbau ggf. mangelhaft? Wie beweise ich das?
Ich habe dazu einmal Bilder angehängt:
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Verspachtelung löst sich beim Streichen - Mangel?
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