vendredi 21 juillet 2017

Nebengebäude direkt an der Grundstücksgrenze

Guten Abend,

wir wohnen im Bundesland Thüringen in einem EFH und müssen uns somit an die Thüringer Bauordnung halten.
Wir haben in Abstimmung mit 2 angrenzenden Nachbarn ein Gartenschuppen für Gartenngeräte direkt an der Grundstücksgrenze errichtet. Dazu war ich vorab auf dem Bauamt und habe mich dort zur aktuellen Rechtslage erkundigt.
Mir wurde auf dem Amt mitgeteilt, dass in meinem Baugebiet Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und max. 9m Länge frei von einer Baugenehmigung sind und auch direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Man muss also den Mindestabstand von 3m nicht einhalten.
Man kann das etwas verschachtelt auch in der ThürBO 2.Teil §6 nachlesen.

Zitat:
"(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig:
1.Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze bis zu 9 m; abweichend von Absatz 4 Satz 3 bleibt die Höhe von Dächern mit einer Neigung von bis zu 45 Grad unberücksichtigt...."

Frage meinerseits. Kann man diesen Gesetzestext irgendwo in etwas verständlicherer Art und Weise nachlesen? Der erste Satz ist auch für mich nicht ganz einfach zu verstehen.

Vielen Dank.


Nebengebäude direkt an der Grundstücksgrenze

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