vendredi 28 juillet 2017

Vereinigungsbaulast statt Vereinigung/Verschmelzung

Hallo zusammen,

folgende Ausgangslage: Ich bin Eigentümer zweier nebeneinanderliegender Flurstücke in Hamburg, verzeichnet in zwei Grundbuchblättern.
Ich möchte nun ein Gebäude erstellen lassen, dass sich über beide Flurstücke erstreckt.

Ursprünglicher Plan war, dafür die Grundbücher zu vereinigen und die Flurstücke zu verschmelzen.

Wegen einer alten Reichsmark-Hypothek (400 RM, brieflos eingetragen im Jahr 1926) im Grundbuch eines Flurstücks kann ich die Grundbuchblätter der beiden zu bebauenden Flurstücke derzeit nicht vereinigen und die Flurstücke nicht verschmelzen lassen. Um eine Vereinigung/Verschmelzung doch zu ermöglichen, müsste zunächst eine Recherche nach dem Berechtigten der Hypothek und dann wahrscheinlich ein langwieriges Aufgebotsverfahren gestartet werden. Schlimmstenfalls müsste sogar ein Nachlasspfleger bestellt werden.

Ich habe aber in Erfahrung gebracht, dass man sich statt Vereinigung/Verschmelzung auch durch eine Vereinigungsbaulast behelfen kann. Diese soll die grundbuchlich getrennten Grundstücke im baurechtlichen Sinne zu einem Baugrundstück zusammenfassen.

Kann ich eurer Erfahrung nach problemlos mit einer solchen Vereinigungsbaulast arbeiten? Dann würde ich mich gar nicht weiter um die alte Hypothek kümmern (auch die Bank stört sich nicht daran) und die beiden Grundbuchblätter so bestehen lassen.

Viele Grüße aus Hamburg
Tobias


Vereinigungsbaulast statt Vereinigung/Verschmelzung

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire